Aromaverbot für E-Liquids 2026: BMEL legt Entwurf vor – Was Dampfer jetzt wissen müssen
Das BMEL will Menthol, Cooling Agents und Sucralose verbieten. Was im Entwurf steht, wie groß die Folgen für den Liquid-Markt wären und was du jetzt tun kannst.
Es ist offiziell: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat einen Entwurf zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung vorgelegt. Menthol, Cooling-Agents und Sucralose sollen verboten werden. Experten warnen: Bis zu 80% des legalen Liquid-Marktes wären davon betroffen.
Wir erklären dir, was genau geplant ist, wie die Chancen für eine Umsetzung stehen und was du als Dampfer jetzt tun kannst, um dich vorzubereiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Offizieller Entwurf liegt vor: Das BMEL hat die Änderung der Tabakerzeugnisverordnung eingeleitet.
- 13 Stoffe auf der Liste: Darunter Menthol, WS-23 und der Süßstoff Sucralose.
- Kritische Fristen: Stellungnahmefrist bis 13. Februar 2026 – Fachverbände können Einwände erheben.
- Bundesrat muss zustimmen: Bereits 2017 stimmten die Länder gegen ein Mentholverbot.
- Marktauswirkung: Laut Experten wären 80% des legalen Marktes betroffen.
- Studienlage: Daten aus Kanada zeigen, dass Aromenverbote oft zu mehr Tabakkonsum führen.
Was genau ist geplant?
Das BMEL hat Ende Januar 2026 einen Entwurf zur Überarbeitung der Tabakerzeugnisverordnung vorgelegt. Das Ministerium plant, Menthol und andere sogenannte Cooling-Agents in E-Zigaretten-Liquids zu verbieten.
Die Begründung: Das Ministerium beruft sich auf eine neue Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Als Gründe werden mögliche Gesundheitsschäden und der Jugendschutz angeführt.
Der aktuelle Stand & Zeitplan:
- Der Entwurf wurde anderen Bundesministerien zur Abstimmung zugeleitet.
- Die Bundesländer haben den Entwurf ebenfalls erhalten.
- Fachverbände können bis zum 13. Februar 2026 Stellung nehmen.
- Die Verordnung bedarf zwingend der Zustimmung des Bundesrates.
Wichtig: Noch im Herbst 2025 hatte das BMEL erklärt, eine europaweit einheitliche Regelung zu favorisieren. Jetzt geht Deutschland offenbar im Alleingang voran.
Diese 13 Inhaltsstoffe sollen verboten werden
Sollte der Entwurf durchkommen, würde das viele deiner Favoriten treffen. Hier ist die Liste der gefährdeten Stoffe:
| Inhaltsstoff | Funktion | Betroffene Produkte |
|---|---|---|
| Menthol | Kühleffekt, Geschmack | Menthol-Liquids, Fresh-Varianten |
| Sucralose | Süßungsmittel | Fast alle fruchtigen & süßen Liquids |
| WS-3 | Cooling-Agent | Ice-Liquids, Fresh-Varianten |
| WS-5 | Cooling-Agent | Ice-Liquids |
| WS-23 | Cooling-Agent | Ice-Liquids (besonders beliebt) |
| Isopulegol | Minzaroma | Minz-Liquids |
| Menthyl acetate | Minzaroma | Minz-Liquids |
| L-Menthyllactate | Cooling-Agent | Ice-Liquids |
| 3-L-Menthoxypropane-1,2-diol | Cooling-Agent | Ice-Liquids |
| Menthone | Minzaroma | Minz-Liquids |
| Menthone 1,2-glycerol ketal | Cooling-Agent | Ice-Liquids |
| 1,8-Cineole | Eukalyptus-Aroma | Eukalyptus-Liquids |
| (1R,2S,5R)-2-Isopropyl-N-(4-methoxyphenyl)-5-methylcyclohexanecarboxamide | Cooling-Agent | Ice-Liquids |
80% des legalen Marktes betroffen – Experten warnen
Prof. Heino Stöver von der Frankfurt University of Applied Sciences bringt es auf den Punkt:
„Die Verordnung würde also 80% des legalen Marktes verbieten. Eine Verordnung, die den lizenzierten Markt schwächt und den Schwarzmarkt noch größer macht, kann nicht die Antwort sein. Was wir brauchen, ist ein funktionierendes Gesamtkonzept.”
Was das konkret für dich bedeutet:
- Praktisch alle “Ice”-Varianten wären betroffen.
- Alle reinen Menthol-Liquids müssten vom Markt.
- Ein Großteil der fruchtigen Longfill Aromen (wegen Sucralose) könnte nicht mehr verkauft werden.
- Beliebte Marken wie Dr. Frost, Elfliq Ice-Sorten oder Bad Candy wären in ihrer aktuellen Form nicht mehr erhältlich.
Blick ins Ausland: Verbote fördern Tabakkonsum
Eine brandaktuelle Studie aus Kanada liefert alarmierende Zahlen zu den Auswirkungen von Aromenverboten:
- E-Zigarettenverkauf: -29,5%
- Tabakverkauf: +9,6%
- Tabak-Liquids & geschmacklose Liquids: +123,4%
Das Fazit der Studienautoren ist eindeutig: Aromenverbote führen nicht zu weniger Nikotinkonsum – Verbraucher greifen stattdessen zu schädlicheren Produkten wie Tabakzigaretten.
Wie stehen die politischen Chancen?
Die Verordnung benötigt die Zustimmung des Bundesrates. 2017 stimmten die Länder gegen ein Mentholverbot – ob das diesmal wieder so ist, bleibt abzuwarten. Während das BMEL das Verbot vorantreibt, gibt es Widerstand aus der Branche und von Gesundheitspolitikern, die auf Aufklärung statt Verbote setzen. Auch Frankreich dient als Gegenbeispiel: Dort hat die Nationalversammlung vorläufig gegen weitere E-Zigaretten-Regulierungen gestimmt.
Was kannst du als Dampfer jetzt tun?
Auch wenn noch nichts endgültig entschieden ist, ist Vorbereitung alles.
- Informiert bleiben: Wir halten dich hier im Blog auf dem Laufenden.
- Vorräte anlegen: Wenn du bestimmte Lieblings-Liquids hast (besonders Ice-Varianten oder Menthol), ist jetzt ein guter Zeitpunkt, deinen Vorrat aufzustocken.
- Alternativen testen: Probiere auch Liquids ohne Cooling-Agents – vielleicht findest du neue Favoriten, die nicht betroffen wären.
- Selbstmischen: Informiere dich über das Selbstmischen mit Base und Aroma.
Fazit: Deine Stimme zählt
Die Erfahrungen aus Kanada zeigen, dass Verbote oft das Gegenteil bewirken. Die Dampfer-Community muss jetzt zusammenstehen. Wir halten dich auf dem Laufenden. Sobald neue Informationen vorliegen – sei es zum Verfahren, zu Übergangsfristen oder zur Abstimmung im Bundesrat – erfährst du es hier im Blog.
Häufige Fragen
Wann tritt das Verbot in Kraft?
Sind alle Liquids betroffen?
Kann ich meine Liquids noch aufbrauchen?
Themen Aromaverbot Gesetze & Steuern Liquids
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